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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht. Erfahre, was EN 301 549, WCAG 2.2 und das BFSG für dein Unternehmen bedeuten und wie du jetzt handeln kannst.
Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht. Erfahre, was EN 301 549, WCAG 2.2 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dein Unternehmen bedeuten und wie du jetzt handeln kannst.
Die digitale Welt entwickelt sich rasant weiter, doch nicht alle können sie gleichermaßen nutzen. Menschen mit Behinderungen stehen oft vor Herausforderungen, wenn es um die Bedienung von Websites oder Apps geht. Genau hier setzen Standards wie EN 301 549 und die WCAG 2.2 an. Sie definieren Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit und werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rechtlich verankert.
In diesem Artikel erklären wir, was hinter diesen Standards steckt und warum sie für Unternehmen jetzt besonders relevant sind.
Die EN 301 549 ist der europäische Standard für digitale Barrierefreiheit. Er legt fest, welche Anforderungen an Websites, Apps, Software und digitale Geräte gestellt werden müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind.
Dieser Standard orientiert sich stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), geht aber noch weiter, indem er auch Hardware (z. B. Bankautomaten oder Ticketautomaten) und Dokumentenformate wie PDFs berücksichtigt.
Ursprünglich galt die EN 301 549 nur für öffentliche Stellen, aber mit der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) werden ab 28. Juni 2025 auch viele private Unternehmen betroffen sein.
Dazu gehören unter anderem:
Online-Shops
Banken und Finanzdienstleister
Telekommunikationsanbieter
E-Book- und Streaming-Dienste
Personenbeförderungsunternehmen
Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei nutzbar sind.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Webseiten. Die aktuelle Version WCAG 2.2, die im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, ergänzt die Vorgängerversion WCAG 2.1 um neue Kriterien.
Damit eine Website oder App barrierefrei ist, muss sie:
Wahrnehmbar sein (z. B. Alternativtexte für Bilder, gut lesbare Schriftgrößen)
Bedienbar sein (z. B. Navigation ohne Maus möglich)
Verständlich sein (z. B. klare Sprache, vorhersehbare Navigation)
Robust sein (kompatibel mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische EU-Richtlinie 2019/882 um und sorgt dafür, dass digitale Angebote auch in Deutschland barrierefrei werden müssen.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Kundeneinbußen.
Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten
Besonders stark regulierte Branchen wie E-Commerce, Banken, Telekommunikation und Transport
Anbieter von Software, Apps und Online-Plattformen
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
Wenn dein Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich mit EN 301 549 und WCAG 2.2 zu befassen. Eine barrierefreie Website bedeutet nicht nur gesetzliche Sicherheit, sondern auch:
Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle
Höhere Reichweite und SEO-Vorteile
Positives Markenimage und Kundenzufriedenheit

Die sitebrunch Browser Extension ist überarbeitet: Magic Cursor mit Hover-Infos, viele Test Tools für schnelle Accessibility-Stichproben, gebündelte Kommentare und UX-Heatmaps.

Dein KI-Agent gibt unvollständige Antworten? Schuld ist meist die Datenbasis. Barrierefreie Dokumente mit Struktur, semantischen Tags und klarer Lesereihenfolge machen Inhalte maschinenlesbar.

Ein Leitfaden für alle, die sich neu orientieren möchten. Digitale Barrierefreiheit bietet eine sinnvolle, praxisnahe und zukunftsorientierte Perspektive.